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(04.September 2024) Das Regionalsportgericht hat Bünyamin Mat im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 17,4 StO für vier Pflichtspiele gesperrt.

Bünyamin war in der 78.Minute der Gruppenligabegegnung bei der SG Oberzell/Züntersbach am 29.August 2024 vom Schiedsrichter des Feldes verwiesen worden.

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