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(28.Oktober 2026) Wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls wird der Verbandsliga-Mannschaft der SG Bad Soden gemäß § 26 der Spielordnung in Verbindung mit § 16 Nr. 7 der Strafordnung ein Punkt abgezogen. Zusätzlich wurde gegen den Verein eine Geldstrafe verhängt. Gegen die Entscheidung wurden keine Rechtsmittel eingelegt.

Der Punktabzug ist in der Tabelle bereits berücksichtigt.

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