
(28.Oktober 2026) Wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls wird der Verbandsliga-Mannschaft der SG Bad Soden gemäß § 26 der Spielordnung in Verbindung mit § 16 Nr. 7 der Strafordnung ein Punkt abgezogen. Zusätzlich wurde gegen den Verein eine Geldstrafe verhängt. Gegen die Entscheidung wurden keine Rechtsmittel eingelegt.
Der Punktabzug ist in der Tabelle bereits berücksichtigt.